Mietbedingungen

  • Die Mindestmiete beträgt einen Tag (24Std.). Die Berechnung beginnt am Tag der Abholung und endet am Tag der Rücklieferung an unseren Betriebshof.
  • Ein Tag beinhaltet 8 Bh, eventuelle Stillstandzeiten werden nicht berücksichtigt. Die Miete ist zzgl. der Kaution im voraus, bzw. nach Absprache sofort nach erhalt der Rechnung rein netto zu bezahlen.
  • Der Mieter trägt sämtliche Kosten für die Reparatur im Schadensfall. Reparaturen, Schäden und Wartungsarbeiten dürfen nur durch die Fa. BTH Technikhandel in Auftrag gegeben werden. Eine unverzügliche Meldung bei Schäden ist durch den Mieter an den Vermieter zu erfolgen. Der Mieter ist verantwortlich für das tägliche schmieren und kontrollieren der Flüssigkeitsstände. Der Vermieter trägt die Kosten bei Motorschäden, wenn dem Mieter kein grober Bedienungsfehler nachgewiesen werden kann (zu wenig oder kein Motoröl etc.).
  • Vonseiten des Vermieters und Mieters erfolgt die Übergabe der Maschine in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand sowie voll betankt. (Reinigungskosten werden nach Aufwand berechnet.) Der Stundenlohn für Reinigungsarbeiten bei verschmutzter Rückgabe beträgt 50,–€ zzgl. der An- und Abfahrt von 80,–€ zum Waschplatz in Nienhagen.
  • Fehlende Kraftstoffe werden mit 2,90€ je Liter und einer Tankpauschale von 20,– zzgl. gesondert in Rechnung gestellt.
  • Es besteht keine Vollkaskoversicherung, lediglich eine Maschinenbruchversicherung mit einer SB von 2.750,–€ je Schadensfall. Haftpflichtschäden an den Anhängern werden ebenfalls mit einer SB von 2.750,–€ berechnet.
  • Bei Schäden, fehlendem Kraftstoff und nicht gereinigtem Gerät ist der Vermieter berechtigt die Mietkaution bis zur vollständigen Regulierung einzubehalten.
  • Preisstellung: ab Betriebshof „Mietfixx“ Großmoor.

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.